Europäisches Währungsinstitut (EWI)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1994 auf der Grundlage von Art. 117 EGV a.F. gegründete Vorläuferinstitution der Europäischen Zentralbank, im Rahmen der zweiten Stufe zur endgültigen Errichtung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
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