Münzregal
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
alte Bezeichnung für staatliches ("königliches") Recht, Münzen zu prägen und in den Verkehr zu bringen. Sind die Herstellungskosten der Münzen geringer als ihr Nennwert, entsteht ein Münzgewinn, der dem Inhaber des Münzregals zufließt. Das Münzregal steht in der Bundesrepublik Deutschland dem Bund zu (Art. 73 I Nr. 4 GG). Die Münzen werden von der Deutschen Bundesbank in Umlauf gebracht. Im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) liegt das Münzregal nur noch teilweise bei den Mitgliedstaaten; der Umfang der Münzausgabe bedarf der Genehmigung durch die Europäische Zentralbank (EZB) (Art. 128 II AEUV). Die Euro-Münzen (Euro) aller Mitgliedstaaten sind in jedem EU-Mitgliedstaat, der an der Währungsunion teilnimmt (Eurosystem), gesetzliches Zahlungsmittel. Insoweit hat der Bund sein bisheriges Monopol verloren.
Vom Münzregal ist der engere Begriff der Münzhoheit zu unterscheiden, der die Regelung des Münzwesens als staatliche Aufgabe kennzeichnet.