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Revision von Eurosystem vom 13.11.2018 - 18:42

Eurosystem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kurzbezeichnung für das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), die erstmals von der Europäischen Zentralbank (EZB) im konsolidierten Wochenausweis der Europäischen Zentralbank für den Euro-Währungsraum verwendet wurde. Gemäß Art. 282 I 2 AEUV umfasst das Eurosystem die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZB) der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Bei seiner Errichtung gehörten zum Euro-Währungsgebiet die elf EU-Mitgliedstaaten, die den Euro entsprechend den Bestimmungen des Maastricht-Vertrags zur Errichtung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion aufgrund des Beschlusses der Tagung der Minister der EU in Brüssel am 2.5.1998 als einheitliche Währung zum 1.1.1999 einführten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxembourg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien). Hinzukamen bis heute weitere acht Staaten (2001: Griechenland, 2007: Slowenien, 2008: Malta und Zypern, 2009: Slowakei, 2011: Estland, 2014: Lettland, sowie 2015: Litauen). Die (noch) nicht teilnehmenden neun EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien,  Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechische Republik und Ungarn sowie mit speziellen Regelungen Dänemark und Großbritannien) werden als Pre-Ins bezeichnet.

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