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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ursprünglich Bezeichnung für Dänemark, Großbritannien und Schweden, die als Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nicht bereits von Beginn an, d.h. ab 1999 an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen (mussten oder wollten). Auch andere noch nicht der Eurozone angehörende EU-Staaten sind beitrittsfähig (und dann auch zu diesem Schritt verpflichtet), wenn sie bestimmte Anforderungen (Konvergenzkriterien) erfüllt haben.
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