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Revision von Floor vom 26.02.2020 - 13:45

Floor

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    Zinsfloor, Zins-Verkaufsoption, Zins-Put; Vereinbarung über die Mindestverzinsung einer Geldanlage. Der Käufer eines Floor ist berechtigt, vom Verkäufer (regelmäßig ein Kreditinstitut) einen Betrag zu erhalten, um den ein vereinbarter Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR) die vereinbarte Zinsuntergrenze (Floor Rate) unterschreitet. Der Vereinbarung wird ein nomineller Anlagebetrag zugrunde gelegt. Die Erfüllung erfolgt durch Zahlung des Differenzbetrags, der sich bei Anwendung des Referenzzinssatzes und des Mindestzinssatzes bezogen auf die Kapitalanlage ergibt. Der Käufer eines Floor kann einen passivischen Festzinsüberhang gegen fallende Zinsen absichern. Ein Floor kann auch bei Krediten und bei Floating Rate Notes (Floor Floating Rate Note) vereinbart werden.

    Gegensatz: Cap.

    Siehe auch Zinsfloor, Hedging mit Zinsbegrenzungsverträgen.

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