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Revision von Formblätter vom 14.04.2020 - 16:00

Formblätter

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    durch die Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute formulierte und von den Kreditinstituten zwingend anzuwendende Aufstellung über die Gliederung von Aktiv- und Passivposten (Bankbilanz, Formblatt nach der Rechnungslegungsverordnung) bzw. von Aufwands- und Ertragsposten. Die RechKredV enthält drei Formblätter, und zwar für die Bilanz das Formblatt 1 und für die Gewinn- und Verlustrechnung die Formblätter 2 (Kontoform) und 3 (Staffelform), vor allem aber inhaltiche Ausführungen an den Posten der Formblätter, die die insoweit allgemeineren Rechtsvorschriften von KWG und HGB dominieren.

    Vgl. auch Aktivposten der Bankbilanz, Passivposten der Bankbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute.

     

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