gemischte Zinsrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kombination der linearen Zinsrechnung mit der Zinseszinsrechnung. Umfasst die Restlaufzeit eines Zinsinstrumentes nicht nur eine Anzahl ganzer Jahre, sondern auch eine Teilperiode (gebrochene Periode), wird nach den Ansätzen der Moosmüller-Rendite und Braeß/Fangmeyer-Rendite mit gemischten Zinsen gerechnet. Dabei wird für die ganzen Jahre mit Zinseszinsen und für die Teilperiode mit linearen Zinsen kalkuliert.
Vgl. auch Endwertansatz, Barwert.
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