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Revision von Gesamtkapitalquote vom 04.03.2020 - 13:03
Gesamtkapitalquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Gesamtkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis der Eigenmittel eines Instituts – bestehend aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital – zum Gesamtrisikobetrag dieses Instituts. Sie muss mind. acht Prozent betragen.
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