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Goldstandard
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1. Begriff: Währungssysteme (Währungsordnung; internationale Währungsordnung) auf nationaler oder internationaler Ebene, in denen entweder das Gold als gesetzliches Zahlungsmittel dient oder für die jeweilige Währung eine Eintauschverpflichtung in Gold besteht (Goldkonvertibilität). Da die Knappheit von Gold sich nur wenig ändert, garantiert eine Goldwährung Geldwertstabilität. Die Goldparität wird durch eine Goldankaufs- und Geldeinlösepflicht der Zentralbank aufrechterhalten (Gold- und Devisenbilanz).
2. Nationaler Goldstandard:
a) Goldumlaufwährung: Das Geld wird durch vollwertige Goldmünzen repräsentiert, kann aber durch Banknoten ergänzt werden (reine Goldumlauf- oder Mischumlaufwährung).
b) Goldkernwährung: Es besteht keine Einlösemöglichkeit des Geldes in Gold, sondern lediglich eine Deckung der Geldmenge durch Gold.
c) Golddevisenwährung: Zur Deckung der Geldmenge werden Gold, in Gold einlösbare und auch nicht einlösbare Devisen verwendet.
3. Ein internationaler Goldstandard setzt freie, internationale Beweglichkeit des Goldes voraus. Die Parität (Goldparität) zwischen den Währungen entspricht dem unterschiedlichen Goldgehalt der nationalen Währungen. Der Wechselkurs auf dem Devisenmarkt kann nur so weit von der Parität abweichen, bis ein internationaler Goldtransfer lohnend wird. Die Folge sind feste Wechselkurse zwischen den Goldwährungsländern. Die Höhe der Differenz zwischen Parität und dem sog. Goldpunkt wird durch Transportkosten, Versicherung, Zinsverluste bei der Goldversendung bestimmt. Der internationale Goldstandard konnte sich nur um die Wende zum 20. Jahrhundert relativ frei entfalten. Mit der zunehmenden Bedeutung nationaler wirtschaftspolitischer Ziele (Wirtschaftspolitik) wurde er aufgegeben.
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