Goldparität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wertverhältnis einer Währung zu einer festgelegten Goldmenge, z.B. Goldparität der Mark: 1 M = 1/2.790 kg Feingold. Über die Goldparität konnte das Wertverhältnis zweier Währungen errechnet werden. Die Goldparität ist nicht mit den am Markt ermittelten Wechselkursen gleichzusetzen. Goldparitäten wurden (neben Dollarparitäten oder später neben SZR-Paritäten) im Bretton-Woods-System festgesetzt.
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