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Revision von GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH vom 02.11.2018 - 14:47

GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    verrechnet Transaktionen aus dem kartengestützten, elektronischen Zahlungsverkehr und entwickelt neue bargeldlose Zahlungssysteme (Zahlungsverfahren für bargeldloses Zahlen). Kreditinstituten und Acquirern bietet sie das Processing von Kreditkarten. Dazu zählt auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Internet nach dem SET-Verfahren. Daneben ist die GZS Netzbetreiber für elektronische Debitanwendungen, vertreibt Händler-Terminals (POS-Terminal) und das elektronische Bestellsystem CAPS. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr mit der girocard-Karte hat sie die Funktion eines Brückenkopfes für Deutschland. Gesellschafter der GZS waren private Banken, Sparkassen und die genossenschaftlichen Banken. Die GZS wurde 2006 durch die TeleCash GmbH & Co. KG, einer Tochter von First Data, übernommen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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