Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH vom 29.02.2020 - 08:47

GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    verrechnet Transaktionen aus dem kartengestützten, elektronischen Zahlungsverkehr und entwickelt neue bargeldlose Zahlungssysteme (Zahlungsverfahren für bargeldloses Zahlen). Kreditinstituten und Acquirern bietet sie das Processing von Kreditkarten. Dazu zählt auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Internet nach dem SET-Verfahren. Daneben ist die GZS Netzbetreiber für elektronische Debitanwendungen, vertreibt Händler-Terminals (POS-Terminal) und das elektronische Bestellsystem CAPS. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr mit der girocard-Karte hat sie die Funktion eines Brückenkopfs für Deutschland. Gesellschafter der GZS waren private Banken, Sparkassen und die genossenschaftlichen Banken. Die GZS wurde 2006 durch die TeleCash GmbH & Co. KG, einer Tochter von First Data, übernommen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com