POS-Terminal
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
elektronische Datenkasse in Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen. Sie besteht häufig aus einer Händler- und einer Kundeneinheit. Das POS-Terminal ist die technische Voraussetzung für die Entgegennahme bargeldloser Zahlungen mittels girocard-Karten (früher: ec-Karten), Kundenkarten von Kreditinstituten, Geldkarten oder Kreditkarten innerhalb des POS-Banking. Das POS-Terminal leitet sowohl die Authorisierungsanfragen zu den kartenemittierenden Instituten oder Institutionen weiter als auch die aus dem Vorgang erstellten Informationen der elektronischen Lastschrift.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
POS-Terminal
ausgehend
eingehend
POS-Terminal
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