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Revision von Handelsbuchinstitut vom 14.11.2018 - 12:30
Handelsbuchinstitut
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Handelbuchinstitut wird - in Abgrenzung zu einem Nicht-Handelsbuchinstitut - ein Institut i.S. der CRR bezeichnet, dessen bilanzielles und außerbilanzielles Handelsbuchvolumen (Handelsbuch) die in Art. 94 CRR genannten Bagatellgrenzen überschreitet und das damit bestimmte Erleichterungen bei der Berechnung seines Gesamtrisikobetrags nicht in Anspruch nehmen darf.
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