Nicht-Handelsbuchinstitut
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Nicht-Handelbuchinstitut wird – in Abgrenzung zu einem Handelsbuchinstitut – ein Institut i.S. der CRR bezeichnet, dessen bilanzielles und außerbilanzielles Handelsbuchvolumen (Handelsbuch) die in Art. 94 CRR genannten Bagatellgrenzen nicht überschreitet und das damit bestimmte Erleichterungen bei der Berechnung seines Gesamtrisikobetrags in Anspruch nehmen darf.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
eingehend
Nicht-Handelsbuchinstitut
ausgehend
eingehend
Nicht-Handelsbuchinstitut
ausgehend