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Revision von harte Kernkapitalquote vom 15.11.2018 - 16:54

harte Kernkapitalquote

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    Die harte Kernkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis des harten Kernkapitals eines Instituts zum Gesamtrisikobetrag dieses Instituts. Sie muss mind. 4,5 Prozent betragen.

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