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Importfinanzierung
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Die Finanzierung von Importgeschäften (Einfuhr) erfolgt in erster Linie über kurzfristige Finanzierungsformen. Die Zurverfügungstellung und Abwicklung der Finanzierungen erfolgt grundsätzlich in den vom Inlandsgeschäft bekannten Kreditformen (Kontokorrentkredit, Diskontkredit, Darlehen, Akzeptkredit). Importgeschäfte bedingen jedoch auch Finanzierungen, die speziell auf die Abwicklungsinstrumente des Imports (Dokumente bzw. Dokumenteninkasso und Dokumentenakkreditiv) abgestellt sind. So stellen Kreditinstitute Kredite zur Finanzierung der Eröffnung von Importakkreditiven zur Verfügung. Solche Akkreditivkredite werden zur Eröffnung von Sichtakkreditiven, Deferred-Payment-Akkreditiven, Akzeptierungsakkreditiven und Negoziierungsakkreditiven gewährt. Da die Bank ein selbstständiges Leistungsversprechen abgibt (abstraktes Schuldversprechen), liegt schon in der Eröffnung eine Krediteinräumung vor, sofern nicht vom Auftraggeber Deckung geleistet wird. Gleiches gilt, wenn bei einem Akzeptierungsakkreditiv nicht die eröffnende Bank, sondern eine Auslandsbank das Akzept leistet (Rembourskredit). Für eine Anschlussfinanzierung (bei Weiterverkauf von Ware auf Ziel) kommt bei Abwicklung auf Akkreditiv- oder Inkassobasis eine Dokumentenbevorschussung (Importvorschuss) infrage. Importgeschäfte größeren Umfangs können über Akzeptkredite finanziert werden.
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