Sichtakkreditiv
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Dokumentenakkreditiv, bei dem der Begünstigte Zug um Zug gegen Vorlage der akkreditivgemäßen Dokumente Anspruch auf Zahlung hat (Art des Zahlungsakkreditivs, auch als Sichtzahlungsakkreditiv bezeichnet).
Gegensatz: Deferred-Payment-Akkreditiv.
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