Investmentgesetz
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durch das Investmentmodernisierungsgesetz v. 15.12.2003 (BGBl. I S. 2676) reformiertes (früheres) Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), bei dessen Erlass zugleich das Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG) aufgehoben und für das KAGG die neue Kurzbezeichnung Investmentgesetz (InvG) eingeführt wurde. Damit wurden verschiedene EU-Rechtsakte zum Investmentrecht (Richtlinien 2001/107/EG, 2001/108/EG, 85/611/EWG) in deutsches Recht umgesetzt.
Das Investmentgesetz regelte Zulassungsvoraussetzungen von Kapitalanlagegesellschaften durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie deren Geschäftsfelder und weitere Einzelheiten zum Investmentgeschäft; es wurde 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgelöst.
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