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junge Aktie
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neue Aktie; Aktie aus einer effektiven Kapitalerhöhung (Aktienemission), wobei die junge Aktie (im Aktiengesetz als neue Aktie bezeichnet) für das laufende Geschäftsjahr noch nicht oder noch nicht voll dividendenberechtigt ist (Dividende), jedoch im folgenden Geschäftsjahr den alten Aktien gleichgestellt wird. Mit der Ausgabe der jungen Aktien erhöht sich das Grundkapital der Aktiengesellschaft (Gegensatz: nominelle Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Berichtigungsaktien). Junge Aktien werden zu den von der Gesellschaft festgesetzten Bezugsbedingungen den alten Aktionären über ein Emissionskonsortium angeboten, wobei das gesetzliche Bezugsrecht i.d.R. ausgeschlossen wird und durch ein mittelbares Bezugsrecht (Vertrag zu Gunsten Dritter zwischen der Aktiengesellschaft und dem Emissionskonsortium) ersetzt wird (Bezugsrecht auf junge Aktien). Nach Ablauf der Aktienemission werden die jungen Aktien an der Börse eingeführt.
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