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Kalkulationszinsfuß
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1. Begriff: Zinssatz, mit dem die Einzahlungsüberschüsse (Cashflows) einer Investitionsreihe bei dynamischen Investitionsrechnungsverfahren auf- oder abgezinst werden bzw. der in der internen Zinsfußmethode als Vergleichsrendite fungiert. Er kann ebenfalls als gewünschte Mindestverzinsung eines Investors interpretiert werden. Im Rahmen der Investitionsrechnung dient der Kalkulationszinsfuß in seiner Grundfunktion als kalkulatorischer Kostenmaßstab.
2. Verfahren: Je nachdem, ob sich dieser Kostenmaßstab an der Finanzierung der Investition oder an verdrängten Alternativanlagen orientiert, lassen sich ein finanzierungsorientierter und ein opportunitätsorientierter Kalkulationszinsfuß unterscheiden. Bei einer Finanzierung der Investition mit Eigenkapital wird der finanzierungsorientierte Kalkulationszinsfuß durch die Eigenkapitalkosten als Ausdruck der von den Eigenkapitalgebern geforderten Mindestverzinsung bestimmt. Bei einer Finanzierung der Investition mit Fremdkapital wird der objektiv bestimmbare Zinssatz für die Überlassung von Fremdkapital als Kalkulationszinsfuß herangezogen. Für den Fall der Mischfinanzierung wird der Kalkulationszinsfuß i.d.R. als gewichtetes arithmetisches Mittel aus dem Kalkulationszinsfuß für das Eigenkapital und dem Kalkulationszinsfuß für das Fremdkapital errechnet. Der opportunitätsorientierte Kalkulationszinsfuß wird durch die Opportunitätskosten i.S. der Rendite einer alternativen Finanzanlage (beispielsweise der fristenkongruente Zinssatz am Geldmarkt und Kapitalmarkt im Marktzinsmodell) bzw. eines alternativen Investitionsprojekts determiniert. Das Investitionsrisiko wird im Kalkulationszinsfuß häufig über einen Risikozuschlag auf den Basiszins berücksichtigt.
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