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Revision von Kapitalbildung vom 30.10.2018 - 17:37

Kapitalbildung

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    1. Begriff: Investition von Geld mit Verwertungsabsicht oder Erweiterung der volkswirtschaftlichen Produktionsanlagen (Realkapital, Kapital) durch Neuinvestitionen.

    2. Formen:
    a) Kapitalbildung aus bereits verteiltem Einkommen (Lohn, Gehalt, Zins- oder Unternehmereinkommen); Ersparnisse werden als langfristige Kredite (direkt oder über Kreditinstitute oder durch Kauf von Obligationen) oder als Beteiligung (z.B. durch Erwerb von Aktien) der Wirtschaft zur Verfügung gestellt.
    b) Kapitalbildung aus noch nicht verteiltem Einkommen oder Selbstfinanzierung; Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern verbleiben zur Produktionserweiterung in der Unternehmung (Erhöhung des Eigenkapitals, Bildung offener oder stiller Reserven).
    Die Selbstfinanzierung hat große Vorteile (die „klassische” Kapitalbildung der Großindustrie). Der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach 1948 wurde fast ganz durch Selbstfinanzierung durchgeführt (Abschreibungsvergünstigungen).
    c) Kapitalbildung durch den Staat, größtenteils durch Steuern finanziert.
    d) Kapitalbildung sollte überwiegend über den Kredit- und Kapitalmarkt erfolgen, dem in der Marktwirtschaft die Rolle der Kapitallenkung zukommt. Dabei spielen Kapitalsammelstellen wie Kreditinstitute eine große Rolle, und zwar im Spargeschäft, Hypothekarkreditgeschäft, Emissionsgeschäft, Effektengeschäft, Depotgeschäft.

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