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Kapitaldeckungsverfahren

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kalkulations- und Finanzierungsverfahren für Versicherungsleistungen. Für jeden Versicherten wird ein Kapitalstock gebildet, der kalkulatorisch ausreicht, um die versicherten Leistungen zu finanzieren. 

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