Umlageverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Finanzierungsform für die Zweige der Sozialversicherung.
2. Merkmal: Insbesondere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden traditionell über ein Umlageverfahren finanziert. Die erwerbstätigen Arbeitnehmer finanzieren durch Beitragszahlungen die Leistungen, die die Rentenversicherung an die gegenwärtigen Versorgungsempfänger zahlt. Die laufenden Versicherungsleistungen werden also aus den Beitragseinnahmen desselben Jahres finanziert, ohne dass ein Kapitalstock gebildet wird.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Altersvorsorge-Sondervermögen
Beitragszusage mit Mindestleistung
Deferred Compensation
Defined Benefit Plan
Defined Contribution Plan
Direktversicherung
Direktzusage
EbAV-Richtlinie
Entgeltumwandlung
Kapitaldeckungsverfahren
Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
Pensionsfonds
Pensionskasse
Sozialpartnermodell
Umlageverfahren
Unterstützungskasse
Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften
betriebliche Altersversorgung
gesetzliche Rentenversicherung
wertpapiergebundene Versorgungszusage
eingehend
Umlageverfahren
ausgehend