Kapitalschnitt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(vielfach) im Rahmen einer Sanierung zum Ausgleich von Wertminderungen oder zur Deckung von sonstigen Verlusten durchgeführte Kapitalherabsetzung (Herabsetzung des Grundkapitals oder Stammkapitals, Auflösung evtl. noch vorhandener Rücklagen, siehe insbes. für Aktiengesellschaften §§ 222 ff. AktG). Zur Aufstockung des benötigten Eigenkapitals erfolgt danach regelmäßig eine Grundkapital- bzw. Stammkapitalerhöhung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Holding
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Liquiditätsmanagement
Periodisierungsprinzip
Portfoliomanagement
Private Banking
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Sweet Equity
Treuhandvermögen
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
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Kapitalschnitt
ausgehend
eingehend
Kapitalschnitt
ausgehend