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Kategorie-1-Sicherheiten (K1-Sicherheiten)
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im Rahmen des bis 31.12.2006 geltenden Systems im Kategorie-1-Verzeichnis des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) aufgenommene marktfähige Schuldtitel mit einwandfreier Bonität, die anhand institutioneller Kriterien oder verfügbarer Ratings von Ratingagenturen beurteilt wurden (refinanzierungsfähige Sicherheiten). Zu derartigen Schuldtiteln zählten insbesondere Emissionen der öffentlichen Hand und Internationaler Organisationen sowie gedeckte Bankschuldverschreibungen. Hinzu kamen ungedeckte, refinanzierbare Bankschuldverschreibungen, die folgende Anforderungen erfüllen mussten:
Jede Emission hatte ein Emissionsrating aufzuweisen, das den ESZB-Bonitätsanforderungen entsprach;
die Schuldtitel mussten an einem Geregelten Markt gemäß Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie eingeführt und notiert sein;
die Schuldtitel mussten mit einem Prospekt gemäß Verkaufsprospektrichtlinie emittiert werden.
Seit 1.1.2007 gilt für notenbankfähige Sicherheiten im ESZB ein einheitlicher Rahmen („Einheitliches Sicherheitenverzeichnis“), der das vorherige System aus sog. Kategorie-1- und Kategorie-2-Sicherheiten ersetzt. Der Sicherheitenrahmen des Eurosystems umfasst eine breite Palette von Sicherheiten, die im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis zusammengefasst sind. Neben marktfähigen Sicherheiten (z.B. Schuldverschreibungen) werden auch nicht marktfähige Sicherheiten (z.B. Kreditforderungen) akzeptiert. Beide müssen einheitlichen Bonitätsanforderungen genügen.
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