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Revision von Kernkapitalquote vom 11.03.2020 - 18:10
Kernkapitalquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Kernkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis des Kernkapitals eines Instituts - bestehend aus dem harten Kernkapital und dem zusätzlichen Kernkapital - zum Gesamtrisikobetrag dieses Instituts. Sie muss mind. sechs Prozent betragen.
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