Kernkapitalquote
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Kernkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis des Kernkapitals eines Instituts - bestehend aus dem harten Kernkapital und dem zusätzlichen Kernkapital - zum Gesamtrisikobetrag dieses Instituts. Sie muss mind. sechs Prozent betragen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankenabgabe
Bankmarketing
Gesamtkapitalquote
Gesamtrisikobetrag
Goldplating
ICAAP
Klumpenrisiko
Kreditbegriff des KWG und der CRR
Kreditinstitut i.S. des KWG
Level Playing Field
NINJA-Kredite
Output Floor
Schwesterunternehmen i.S. des KWG
Social Media
Spekulationsblase
Zahlungskonto i.S. des ZAG
Zinsrisikokoeffizient
beizulegender Zeitwert
harte Kernkapitalquote
mittelständisches Unternehmen
eingehend
Kernkapitalquote
ausgehend
eingehend
Kernkapitalquote
ausgehend