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Revision von Kommanditist vom 14.11.2018 - 11:17
Kommanditist
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der Gläubigern dieser Personengesellschaft nur bis zur Höhe seiner Einlage und nicht darüber hinaus haftet (Haftung), wenn er diese geleistet hat (§ 171 I HGB).
Gegensatz: Komplementär.
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