Kommanditist
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der Gläubigern dieser Personengesellschaft nur bis zur Höhe seiner Einlage und nicht darüber hinaus haftet (Haftung), wenn er diese geleistet hat (§ 171 I HGB).
Gegensatz: Komplementär.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
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