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Revision von Konsolidierung vom 10.03.2020 - 15:07

Konsolidierung

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    1. Betriebswirtschaftslehre: Zusammenfassung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) in einem Konzern (konsolidierter Jahresabschluss). In der Regel erfolgen hierbei folgende Aufrechnungen (Konsolidierungen): a) Kapitalkonsolidierung: Aufrechnung der Beteiligungen der Muttergesellschaft gegen den entsprechenden Anteil des Kapitals der Tochtergesellschaften; b) Forderungs- bzw. Schuldenkonsolidierung: Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen; c) Erfolgskonsolidierung: Elimination von Gewinnen/Verlusten aus Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Konzernunternehmen; d) Konsolidierung von Innenumsatzerlösen: Elimination von Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen in der Konzern-GuV.

    2. Umschuldung, Umfinanzierung (Umwandlung kurzfristiger in langfristige Schulden).

    3. Bankwesen: Zusammenfassung älterer Anleihen (Schuldverschreibung) in einer neuen Anleihe (Konversionsanleihe) mit einheitlichem, meist niedrigerem Nominalzinssatz (Unifizierung).

    4. Im Rahmen der Bankenaufsicht die Zusammenfassung aller von einem Institut und seinen inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften herausgelegten Kredite (Großkredit) in Anwendung der bankaufsichtlichen Eigenkapitalbelastungsregeln.

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