Tochtergesellschaft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tochterunternehmen; Bezeichnung für Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, die zwar rechtlich selbstständig ist (juristische Person), jedoch von einer anderen Gesellschaft, der sog. Muttergesellschaft, beherrscht wird (abhängiges Unternehmen). Eine gesetzliche Definition in den konzernrechtlichen Vorschriften (Konzernrecht) des Aktiengesetzes (AktG) fehlt, weshalb der auch in EU-Rechtsakten verwendete Begriff „Tochtergesellschaft/-unternehmen” nicht ganz einheitlich benutzt wird. Eine für das Bilanzrecht, insbesondere den Konzernabschluss maßgebliche Festlegung enthält § 290 I 1 (i.V.m. II) HGB; diese gilt auch im Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes (KWG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
eingehend
Tochtergesellschaft
ausgehend
eingehend
- Abfindung außenstehender Aktionäre
- abhängiges Unternehmen
- Auskunftsrecht des Aktionärs
- Bankorganisation, Strukturmodelle
- Bankrechtskoordinierungs-Richtlinien
- Branchenkonzept
- Chicago Board Options Exchange (CBOE)
- Direktinvestition
- eingegliederte Gesellschaft
- Erlaubniserteilung für Institute
- Europäische Aktiengesellschaft
- Factoringinstitute
- Holding
- Investitionskredit
- Kapitalkonsolidierung
- Konsolidierung
- Körperschaftsteuer, Anrechnungsmethode bei ausländischen Steuern
- Leasing
- Muttergesellschaft
- Sicherungszweckerklärung
- strategische Bankplanung
- Tochterunternehmen
- Tracking Stock
- Zweigniederlassung
Tochtergesellschaft
ausgehend