Kontosperre
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Gläubiger, Sichteinlagen oder Spareinlagen einer Sperrung zu unterwerfen, so dass Verfügungen über das Guthaben nur nach dem Inhalt des Sperrvermerkes zulässig sind.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Kontosperre
ausgehend
eingehend
Kontosperre
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