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Revision von leitende Angestellte vom 26.10.2018 - 11:17

leitende Angestellte

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    Managing/ Executive Employee; Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Stellung im Betrieb und kraft ihres Arbeitsvertrages maßgeblichen Einfluss auf das Betriebsgeschehen ausüben. Arbeitsrechtlich werden leitende Angestellte in § 5 III, IV BetrVG definiert. Aufgrund der besonderen Rolle gelten das BetrVG und bestimmte Arbeitnehmerschutzrechte, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, nicht für sie. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist nur eingeschränkt anwendbar (§ 14 II KSchG). Seit 1989 können nach dem Sprecherausschussgesetz (SprAuG) leitende Angestellte eine eigene Interessenvertretung, den Sprecherausschuss, wählen. Neben dieser Form betrieblicher Mitbestimmung werden durch das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)) die Interessen dieser Mitarbeitergruppe auf Unternehmensebene durch einen Vertreter im Aufsichtsrat wahrgenommen.

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