Sprecherausschuss
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Rahmen der Betriebsverfassung die Interessenvertretung der leitenden Angestellten eines Betriebs. Ein Sprecherausschuss ist gemäß § 1 Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz, SprAuG) in Betrieben mit i.d.R. mindestens zehn leitenden Angestellten zu wählen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anreizsystem
Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag
Cafeteria-System
Chartered Financial Analyst (CFA)
Gewerkschaften
Mitbestimmungsgesetz 1976
Patensystem
Personalarbeit
Personalbeurteilung
Personalmanagement
Personalrat
Personalreferentensystem
Phantom Shares
Service Center Personal
Sparkassenfachwirt/-in
Stock Appreciation Rights
Stock Option Plan
Tarifvertrag
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
eingehend
Sprecherausschuss
ausgehend
eingehend
Sprecherausschuss
ausgehend