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Revision von Liquiditätsgrundsätze vom 14.11.2018 - 12:36

Liquiditätsgrundsätze

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    Die Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Kreditinstitute vom 20.1.1969 umfassten ursprünglich neben dem Eigenkapitalgrundsatz I (Grundsatz I) den Liquiditätsgrundsatz II und den Liquiditätsgrundsatz III, von denen die beiden letzten als Liquiditätsgrundsätze bezeichnet wurden. Die beiden Liquiditätsgrundsätze II und III stellten eine Kombination von goldener Bankregel (Ziel: Fristenkongruenz zwischen Aktiv- und Passivgeschäft) und Bodensatztheorie (Finanzierungsregeln) dar. Der Liquiditätsgrundsatz II wurde durch die Bekanntmachung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) über die Änderung und Ergänzung der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Kreditinstitute vom 25.11.1998 neu gefasst; gleichzeitig hob Nr. 3 dieser Verordnung den Liquiditätsgrundsatz III mit Wirkung vom 1.7.2000 auf. Der Liquiditätsgrundsatz II wurde durch die neu geschaffene und am 1.1.2007 in Kraft getretene Liquiditätsverordnung (LiqV) ersetzt.

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