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Melde- und Anzeigepflichten der Institute
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1. Meldungen: Verpflichtungen von Instituten i.S. des KWG bzw. von Instituten i.S. der CRR zu Meldungen, die i.d.R. an die jeweilige Bankenaufsichtsbehörde und/oder die Deutsche Bundesbank, aber auch an sonstige Institutionen, wie z.B. das Bundeszentralamt für Steuern, zu erfolgen haben:
a) im Rahmen der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank (Deutsche Bundesbank, statistische Erhebungen) aufgrund von § 18 BBankG, § 25 KWG i.V.m. § 4 FinaRisikoV (Finanzinformationen; Vermögensstatus);
b) Meldungen über den Außenwirtschaftsverkehr aufgrund der Außenwirtschaftsverordnung, teils auch aufgrund von § 18 BBankG im Rahmen der Bankenstatistik (Auslandsstatus);
c) Meldepflichten aufgrund spezieller Vorschriften, bspw. des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG);
d) Meldepflichten im Europäischen System der Zentralbanken (z.B. LCR, NSFR, AnaCredit, wobei letztere Meldung dennoch der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank subsumiert wird).
2. Anzeigen: Anzeigen nach der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie dem Kreditwesengesetz umfassen insbesondere die Kreditanzeigen sowie die Anzeigen der Institute über personelle, finanzielle und gesellschaftsrechtliche Veränderungen.
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