Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Monatsausweis vom 14.11.2018 - 12:38

Monatsausweis

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Monatsausweis ist eine nach § 29 I ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) von Instituten i.S. des ZAG (Zahlungsinstitute i.S. des ZAG sowie E-Geld-Institute i.S. des ZAG) unverzüglich nach Ablauf eines jeden Monats der Deutschen Bundesbank einzureichende Meldung. Nähere Bestimmungen über Inhalt, Art, Umfang und Zeitpunkt sowie über die zulässigen Datenträger, Übertragungswege und Datenformate der Monatsausweise enthält die vom Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAGMonAwV). Demnach besteht ein Monatsausweis aus einem Vermögensstatus, der sich auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums bezieht, sowie einer den Zeitraum seit Ende des letzten Geschäftsjahres umfassenden Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 2 ZAGMonAwV). Die Deutsche Bundesbank leitet regelmäßig die Monatsausweise mit einer Stellungnahme versehen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter. Im Vergleich mit dem Jahresabschluss ermöglicht der Monatsausweis bei einer Reihe von Anlagen einen weitergehenden Einblick in die Struktur der einzelnen Bilanzposten. Der Monatsausweis soll der Bankenaufsichtsbehörde einen laufenden Einblick in die geschäftliche Entwicklung eines Instituts verschaffen, um Schwierigkeiten rechtzeitig erkennen zu können.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com