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Revision von Nachlass-Insolvenzverfahren vom 12.11.2018 - 13:00

Nachlass-Insolvenzverfahren

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    Insolvenzverfahren über einen Nachlass; Eröffnungsgründe sind Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 320 InsO). Zweck ist insbesondere die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass (§§ 315 ff. InsO i.V.m.  §§ 1975, 1980 BGB).

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