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Revision von Nicht-Handelsbuchinstitut vom 26.03.2020 - 16:57
Nicht-Handelsbuchinstitut
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Nicht-Handelbuchinstitut wird – in Abgrenzung zu einem Handelsbuchinstitut – ein Institut i.S. der CRR bezeichnet, dessen bilanzielles und außerbilanzielles Handelsbuchvolumen (Handelsbuch) die in Art. 94 CRR genannten Bagatellgrenzen nicht überschreitet und das damit bestimmte Erleichterungen bei der Berechnung seines Gesamtrisikobetrags in Anspruch nehmen darf.
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