steuergünstige Wertpapieranlagen
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Mit Einführung der generellen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren (Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge i.S.v. § 20 II EStG) sind die Vorteile einiger der früheren steuergünstigen Anlagen, die eine Umschichtung von laufenden Zinsen in Veräußerungserfolge vorsahen, auf den Zinsvorteil aus der späteren Steuerzahlung auf den Veräußerungsgewinn gegenüber der laufenden Besteuerung geschrumpft; z.B. Anleihe mit niedriger Nominalverzinsung (sog. Niedrigcoupon-Titel); Zero Bond (Nullcoupon-Anleihe). Bei Kapitalanlagen in Wertpapieren gibt es jedoch immer noch mehrere Möglichkeiten der legalen Steuerersparnis:
1. Euro-Auslandsanleihe mit fiktiver Quellensteuer (fiktive Quellensteuer bei Euro-Auslandsanleihen);
2. kreditfinanzierte Anleihe, wenn sie nicht unter die Abgeltungsteuer fällt, weil sie z.B. in einem Betriebsvermögen gehalten wird oder unter die Gesellschafterfremdfinanzierungsregelung des § 32d II Nr. 1 EStG fällt.