Nullcoupon-Anleihe, Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags
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Erträge (Zinsen und Wertsteigerungen) aus Zero Bonds (Nullcoupon-Anleihe), die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen entweder zum Zeitpunkt des Verkaufs oder bei Fälligkeit der Abgeltungsteuer (§ 20 I Nr. 7, II 2 Nr. 7 EStG).
Zur Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Kapitalertrags sei weiterführend auf das BMF-Schreiben v. 24.1.1985 - S 2252 BStBl. 1985 I 77 verwiesen:
Grundlage ist die Emissionsrendite der Nullcoupon-Anleihe, die bei Emission ermittelt wird. Emissionsrendite ist die bei der Ausgabe eines Wertpapiers von vornherein zugesagte Rendite, die bei Einlösung mit Sicherheit erzielt werden kann. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskurs und Veräußerungskurs (oder Einlösungskurs am Ende der Laufzeit) stellt den steuerpflichtigen Ertrag dar. Die Umrechnung dieses in ausländischer Währung ermittelten Ertrags in Euro erfolgt zum amtlichen Mittelkurs der ausländischen Währung am Tage des Verkaufs oder der Einlösung des Wertpapiers (Mittelkurs im Devisenhandel).
Bei der Berechnung des Kapitalertrags ist von den rechnerisch ermittelten Anschaffungs- und Veräußerungskursen der Nullcoupon-Anleihe auszugehen. Sie sind mit einem aus der Emissionsrendite abgeleiteten und vom Emissionsdatum ausgehenden Aufzinsungsfaktor auf den Übertragungszeitpunkt (Tag der Anschaffung und Tag der Veräußerung) aufzuzinsen.