ordentliche Hauptversammlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hauptversammlung (HV) der Aktiengesellschaft (AG), die zwingend in den ersten acht Monaten des laufenden Geschäftsjahres stattfindet und in der der Jahresabschluss entgegengenommen sowie über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG entschieden werden muss (§§ 120 I 1, III, 175 I AktG). Zusätzlich sind bei Bedarf unter den in den §§ 121 I, 122 I 1 AktG genannten Voraussetzungen vom Vorstand weitere außerordentliche HV einzuberufen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
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