Papierwährung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Währung, bei der Banknoten (Papiergeld) gesetzliches Zahlungsmittel sind. Daneben umlaufende Scheidemünzen haben nur im begrenzten Maße Zahlungsmittelfunktion. Neben Papiergeld ist Giralgeld getreten, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel geworden.
Im Gegensatz zur Goldwährung kann die Zentralbank, unabhängig von der Knappheit des Währungsmetalls, ihre Geldpolitik bei einer Papierwährung ausschließlich nach gesamtwirtschaftlichen Zielsetzungen ausrichten, wie z.B. die Deutsche Bundesbank oder die Europäische Zentralbank, die die Geldmenge mit dem Ziel der Sicherung der Geldwertstabilität steuer(te)n. Moderne Geldwirtschaften kennen keine Deckungsverpflichtungen. Ihren Zentralbanken kommt die Aufgabe zu, eigenverantwortlich Maßstäbe und Steuerungsverfahren zu entwickeln, mit deren Hilfe das Wachstum der Geldbestände richtig gemessen, wirksam beschränkt und zielgerichtet dosiert werden kann. Die Papierwährung wird daher als freie, manipulierbare Währung bezeichnet.