Präsenzbörse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
historische Bezeichnung für Börsen, bei denen die Handelsteilnehmer im Börsensaal zu festen Zeiten persönlich anwesend sind. Traditionell erfolgen Geschäftsabschlüsse dabei mündlich und/oder schriftlich. Heute wird dies nicht mehr praktiziert. Selbst dort, wo noch Börsensäle betrieben werden, dienen sie nicht mehr der Zusammenführung von Aufträgen, die durch physisch anwesende Handelsteilnehmer übermittelt werden, sondern als Handelsraum zur Betreuung des elektronischen Handelssystems. Heute vorherrschende Form ist die Computerbörse.
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