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Ratenkredit
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1. Begriff: Kredit, der als Darlehen in einer Summe zur Verfügung gestellt wird und durch Teilbeträge (Raten) zu tilgen ist. Er kommt als Verbraucherdarlehen (Konsumentenkredit) vor, der an private Haushalte zur Finanzierung von Konsumgütern gewährt wird (Ratenkredit i.e.S.), und als Produktivkredit an Gewerbetreibende und Selbstständige zur Finanzierung von Investitionen (Gegenstände des Anlagevermögens). Der Begriff Ratenkredit wird häufig mit dem Teilzahlungskredit gleichgesetzt. Ein Teilzahlungskredit im ursprünglichen Sinne liegt bei einem finanzierten Abzahlungskauf vor.
2. Abwicklung: Ratenkredite werden von Banken und Sparkassen als standardisierte Kredite gewährt; sie können zweckgebunden oder zur freien Verfügung gewährt werden. Ihre Abwicklung erfolgt über Darlehenskonten (im Gegensatz zu Dispositionskrediten, die als Kontokorrentkredite über Kontokorrentkonten abgewickelt werden). Bei Gewährung an Privatpersonen wird ein regelmäßiges gesichertes Einkommen vorausgesetzt sowie die Fähigkeit, die vereinbarten monatlichen Ratenzahlungen laufend erbringen zu können. Die Kredithöhe eines Ratenkredits beträgt i.d.R. maximal 25.000 Euro, seine Laufzeit zwischen 12 und 72 Monate.
3. Berechnung der Kreditkosten: Die Rate als gleichbleibende Monatsleistung enthält einen Zins-, Kosten- und Tilgungsanteil. Entweder erfolgt die Zins-, Kosten- und Tilgungsverrechnung wie bei Darlehen unterjährig, zumeist monatlich auf der Basis des tatsächlich in Anspruch genommenen Saldos (Tilgungsverrechnungsklausel), oder die Zinsen werden bezogen auf den Anfangskreditbetrag in Prozent/Promille pro Monat abgerechnet.
4. Sicherheiten: Üblich sind: „stille“ Zession des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, Mitverpflichtung des Ehepartners, Bürgschaften Dritter, Restschuld- oder Risikolebensversicherungen, in Ausnahmefällen aber auch sonstige Kreditsicherheiten.
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