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Rechnungslegung der Kreditinstitute
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1. Begriff: Die Rechnungslegung der Kreditinstitute umfasst gemäß § 340a HGB den (um den Anhang erweiterten) Jahresabschluss und den Lagebericht (Jahresabschluss der Kreditinstitute, Lagebericht der Kreditinstitute, Anhang zum Jahresabschluss der Kreditinstitute) sowie ggf. den (ebenfalls um den Anhang erweiterten) Konzernabschluss und den Konzernlagebericht von Kreditinstituten (Übersicht „Rechnungslegung der Kreditinstitute”).
2. Inhalt: Kreditinstitute haben branchenspezifische und branchenunspezifische Rechnungslegungsvorschriften zu beachten (Rechnungslegungsrecht der Kreditinstitute). Dabei sind neben dem Handelsgesetzbuch insbesondere das Kreditwesengesetz und die Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung die relevanten Rechtsquellen. Kreditinstitute haben hinsichtlich der Rechnungslegung Vorlagepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank und gegenüber der Öffentlichkeit Offenlegungspflichten zu erfüllen (Publizitätspflicht der Kreditinstitute).
Vorschriften des HGB: Vgl. Übersicht „Rechnungslegung der Kreditinstitute - Vorschriften des HGB”.
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