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Revision von Scheckvertrag vom 02.11.2018 - 15:35
Scheckvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag, der das Kreditinstitut verpflichtet, die vom Kontoinhaber ordnungsgemäß ausgestellten und auf ein Konto (Bankkonto) mit ausreichender Deckung gezogenen Schecks einzulösen. Der Scheckvertrag verpflichtet gleichermaßen den Kontoinhaber, die Scheckbedingungen einzuhalten, insbesondere für Deckung auf dem Konto zu sorgen.
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