Scheckvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag, der das Kreditinstitut verpflichtet, die vom Kontoinhaber ordnungsgemäß ausgestellten und auf ein Konto (Bankkonto) mit ausreichender Deckung gezogenen Schecks einzulösen. Der Scheckvertrag verpflichtet gleichermaßen den Kontoinhaber, die Scheckbedingungen einzuhalten, insbesondere für Deckung auf dem Konto zu sorgen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Scheckvertrag
ausgehend