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Schuldner
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Das Original: Gabler Banklexikon
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jede Person (natürliche Person oder juristische Person), die aufgrund eines Schuldverhältnisses zu einer Leistung (z.B. Zahlung, Dienstleistung [Auftragsausführung, Arbeitsleistung usw.], Rechtsübertragung [Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung usw.]) gegenüber dem Gläubiger verpflichtet ist (z.B. Kreditinstitut als Schuldner aus einer Spareinlage [Sparvertrag], aus einem Girovertrag [Geschäftsbesorgungsvertrag]), die also die Erfüllung eines Anspruchs schuldet. Der Schuldner kann im Rahmen eines gegenseitig verpflichtenden Vertrages zugleich Gläubiger einer Gegenleistung sein.
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